Bitte beachten Sie, dass eine kleine Treppe zu überwinden ist, um in unsere Praxis zu gelangen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, eine extra Klingel ruft uns herbei.
Eine zahnärztliche relevante Behinderung liegt unabhängig vom Alter bei allen Menschen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen vor, deren Mundhygienefähigkeit und/oder Behandlungskooperativität aufgrund körperlicher und/oder geistiger Behinderung beeinträchtigt sind. Für uns ist es wichtig, im Vorfeld zu wissen, wer für die Betreuung zuständig ist (Angehörige, Wohngruppenleiter, etc.) und um was für eine Behinderung es sich handelt, sowie, ob es sich um einen Rollstuhlfahrer handelt und ob dieser in einen zahnärztlichen Stuhl umgelagert werden kann, vieles lässt dich aber Suchvorgänge Rollstuhl erledigen. Während der Erstuntersuchung wird die Kooperativität des Patienten eingeschätzt. Ist ein Patient kooperativ, lässt die Zahnsteinentfernung und das Absaugen des Wassers zu, kann davon ausgegangen werden, dass problemlos andere zahnärztliche Eingriffe durchgeführt werden können. Wie bei Angstpatienten arbeiten wir zurückhaltend, Schritt für Schritt um all die Eindrücke verarbeiten zu können.